Februar 2021

Warum die Krankmeldung bald wie von selbst auf Reisen geht

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Warum die Krankmeldung bald wie von selbst auf Reisen geht

Papierkram adieu: Ein neues Online-Verfahren verleiht dem „gelben Zettel“ künftig Flügel – zum Wohl der Patienten.

Wer vom Arzt krankgeschrieben wird, bekommt den berühmten „gelben Zettel“ – auch AU-Bescheinigung genannt – gleich in dreifacher Ausführung ausgehändigt. Und muss dann selbst dafür sorgen, dass die Krankenkasse den für sie bestimmten Durchschlag
zeitnah erhält. Damit ist bald Schluss. Ab 1. Oktober 2021 schickt die Arztpraxis die Krankmeldung nämlich direkt an Ihre Versicherung – in elektronischer Form. Was das neue Verfahren für Sie als Patient bedeutet? IKK-Experte Dominik Biehl, Teamleiter Krankengeldfallmanagement, weiß die Antwort.

Dominik Biehl

Dominik Biehl,
Teamleiter Krankengeldfallmanagement
bei der IKK Südwest

Herr Biehl, bislang müssen kranke Beschäftigte die AU-Bescheinigung unter anderem ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Dieser Vorgang soll bald Geschichte sein …

Dominik Biehl: So ist es. Der eAU sei Dank. Die drei Buchstaben stehen für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Bislang erhalten Sie die Krankschreibung ja noch in Papierform, und zwar in dreifacher Ausführung. Ein Durchschlag ist für die Krankenkasse, einer für Ihren Arbeitgeber und der dritte ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Mit der eAU ändert sich das: Ab 1. Oktober müssen Arztpraxen die AU-Daten digital an die jeweilige Krankenkasse übermitteln.

Was habe ich als Patient davon?

Die eAU hat gleich mehrere Vorteile für Sie: Wir als Ihre Krankenkasse erfahren schneller und sicherer von Ihrer Arbeitsunfähigkeit, und zwar ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Etwaige Kosten für den Briefversand und der Weg zur Post entfallen. Zudem werden Ihre AU-Zeiten lückenlos dokumentiert und Ihr Krankengeld ganz unproblematisch gezahlt. Die Verpflichtung, uns Ihre Krankmeldung rechtzeitig zukommen zu lassen und sich so Ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern, liegt nun nicht mehr bei Ihnen als Versicherten – dadurch können Ihnen keine Nachteile mehr aufgrund einer verspäteten Einreichung entstehen.

Warum kommt die eAU erst im Oktober und nicht schon zum
Jahreswechsel?

Ursprünglich war der Start für den 1. Januar 2021 geplant. Da die Technik allerdings noch
nicht flächendeckend zur Verfügung steht, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen auf den neuen Stichtag 1. Oktober 2021 geeinigt. Ab dann sind alle Arztpraxen verpflichtet, den Durchschlag Ihrer Krankmeldung, der für die Krankenkasse bestimmt ist, auf digitalem Weg an diese weiterzuleiten. In einem zweiten Schritt sollen auch Arbeitgeber-Bescheinigungen digital übermittelt werden. Als Starttermin ist der 1. Juli 2022 vorgesehen. Dies sind die Informationen, die uns Stand heute zur Verfügung stehen. Die weitere Entwicklung auf politischer Ebene bleibt abzuwarten.

Was muss ich bis zum Umstieg auf die eAU beachten?

Bis zum 30. September 2021 erhalten Sie wie bisher die Durchschläge der AU-Bescheinigung in Papierform von Ihrem Arzt ausgehändigt. Bitte beachten Sie: Für Ihren
Krankengeldanspruch muss uns die Bescheinigung innerhalb einer Woche nach Ausstellung durch den Arzt vorliegen. Sonst kann das Krankengeld nicht ausgezahlt werden. Schnell und sicher können Sie uns Ihre Krankmeldung über die Online-Geschäftsstelle, zum Beispiel mit der neuen „IKK Südwest“-App, zukommen lassen. Einfach die Bescheinigung mit dem Handy abfotografieren und hochladen – das Original in Papierform benötigen wir dann nicht. Außerdem ist es auch weiterhin wichtig, Ihrem Arbeitgeber den für ihn bestimmten Durchschlag zeitnah zukommen zu lassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Krankmeldung“ finden Sie hier.