Februar 2023

eAU macht Schluss mit Zettelwirtschaft

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in Deutschland können aufatmen: Der „gelbe Schein“ hat seit 1. Januar 2023 endgültig ausgedient. Dadurch entfällt …

eAU macht Schluss mit Zettelwirtschaft

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer in Deutschland können aufatmen: Der „gelbe Schein“ hat seit 1. Januar 2023 endgültig ausgedient. Dadurch entfällt die lästige Pflicht, zwei der drei vom Arzt ausgehändigten Papierexemplare der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterzuleiten. Die Digitalisierung macht’s möglich.

Und so ist der neue Ablauf: Erst wird die Krankenkasse auf elektronischem Weg vom Arzt mit den AU-Daten versorgt. Nachdem der Beschäftigte seinen Arbeitgeber über die AU und deren Dauer informiert hat, fragt Letzterer die Krankmeldung bei der Krankenkasse ab.

Die Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, für den Patienten liegen auf der Hand: weniger Stress und Bürokratie, mehr Zeit fürs Wesentliche, nämlich fürs Gesundwerden.

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