Februar 2024

Die Zukunft ist digital

Die Zukunft ist digital

Automatische Anlage der ePA

Bereits seit 2021 haben Versicherte und Ärzte die Möglichkeit, in der sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA) Gesundheitsdaten zu hinterlegen. Ab dem 15. Januar 2025 soll diese standardmäßig für alle gesetzlich Versicherten angelegt werden.

Dem Digital-Gesetz hat der Gesetzgeber eine Widerspruchsmöglichkeit hinzugefügt. Die Krankenkassen werden demnach gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über ihr Widerspruchsrecht aufzuklären. Im Anschluss können diese innerhalb von sechs Wochen davon Gebrauch machen und der Anlage ihrer ePA widersprechen. Die IKK Südwest wird ihre Versicherten voraussichtlich bis spätestens 30. November 2024 über die Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Versicherte, die jetzt aus eigenem Willen eine ePA anlegen lassen, können sich jederzeit wieder umentscheiden und das Löschen der ePA veranlassen.

E-Rezept seit Januar verpflichtend

Auch das E-Rezept gibt es schon länger, seine Nutzung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle (Zahn-)Arztpraxen vorgeschrieben.

Nach einem Arztbesuch stellt Ihnen Ihr Arzt ein E-Rezept aus, mit dem auch ein QR-Code erstellt wird. Dieser wird zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigt. Das kann auf drei Arten passieren:

  • Sie nutzen Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) im Kartenlesegerät der Apotheke.
  • Sie registrieren sich in der E-Rezept-App (Google Play Store oder Apple App Store) und zeigen den QR-Code in der App vor.
  • Sie erhalten den QR-Code als Ausdruck in der Arztpraxis und zeigen ihn in der Apotheke vor.

Derzeit können E-Rezepte nur für verschreibungspflichtige Medikamente verwendet werden. Ihre Nutzung soll aber auf Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und Sonderrezepte ausgeweitet werden.

Die ePA und das E-Rezept sind aktuell noch getrennte Apps, einen großen Vorteil gibt es aber: Auf beide Angebote können Sie mit denselben Anmeldedaten zurückgreifen.

GesundheitsID – Digitale Identität im Gesundheitswesen

Eine weitere Neuerung des Digital-Gesetzes ist die GesundheitsID. Mit ihr haben Versicherte zukünftig eine zentrale Identität im Gesundheitswesen, mit der der Zugriff auf verschiedene Gesundheitsanwendungen möglich sein wird. Hervorzuheben ist, dass die GesundheitsID freiwillig ist. Versicherte, die die GesundheitsID nutzen möchten, erhalten sie, indem sie sich über die ePA-App registrieren. Dazu ist es nicht zwingend notwendig, eine Patientenakte zu eröffnen. Ab 2026 soll sie eine digitale Alternative zur eGK sein.

Gesundheitsdaten für die Forschung

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll zudem die Nutzung der ePA-Daten für die Forschung geregelt werden. Die Daten werden automatisch anonymisiert und sollen verwendet werden, um die Gesundheitsberatung und -versorgung zu verbessern.

Wichtig ist, dass auch hier Versicherte nach Information durch die Krankenkassen die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Daten haben.

Immer im Fokus: Datenschutz und Datensicherheit

Für uns ist der Vorstoß, den das Gesundheitsdatennutzungsgesetz macht, längst überfällig. Im Rahmen fortschreitender Digitalisierung müssen Datenschutz und Datensicherheit als maßgebliche Eckpunkte jedoch immer mitgedacht werden.

Daniel Schilling, Vorstand IKK Südwest

„Für uns hat es höchste Priorität, dass die persönlichen und medizinischen Daten, die unsere Versicherten uns anvertrauen, bestmöglich geschützt sind. Das in uns gesetzte Vertrauen ist für uns eine Verpflichtung, der wir in unserer täglichen Arbeit nachkommen. Gleiches müssen wir natürlich auch vom Gesetzgeber einfordern – weshalb wir auch die Möglichkeiten zum Widerspruch begrüßen“, erläutert Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.