März 2025

Die Frickes und die ePA

Gewusst, wie

Die Frickes und die ePA

Anne Neuheisel, 
Beauftragte Telematik
 


Was genau ist die ePA? 

Bei der ePA handelt es sich um einen digitalen Ordner zur Ablage ärztlicher Dokumente. Zum Start wird es unter anderem möglich sein, Arztberichte, Befunde, Behandlungspläne und Röntgenbilder abzulegen. Ärzte können außerdem Eintragungen in den Mutter- oder Impfpass vornehmen. Zudem werden verordnete Medikamente erfasst und in einem Medikationsplan zusammengefasst.

Die Angebote der ePA sollen im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut werden. Unter anderem ist geplant, mithilfe eines sicheren Messengers mit dem Arzt oder der Krankenkasse chatten zu können.

Seit wann gibt es die ePA?

2021 wurde sie ins Leben gerufen, seit dem 15. Januar 2025 ist sie verbindlich im deutschen Gesundheitssystem eingeführt. Sie wurde für alle angelegt, die nicht aktiv widersprochen haben.

Derzeit befindet sich die ePA noch in einer Pilotphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Pilotphase vorerst nur Leistungserbringende aus diesen Modellregionen die ePA befüllen und einsehen können.

Als App kann sie kostenlos bei Google und Apple heruntergeladen werden.

Muss ich die ePA nutzen?

Nein, die Nutzung ist freiwillig. Sie können jederzeit eine Löschung der Akte beantragen oder gegen Teilbereiche der ePA (etwa die Nutzung des Medikationsplans) widersprechen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.

Muss ich die App nutzen?

Sie können die ePA natürlich auch ohne die App nutzen. Dabei helfen unter anderem sogenannte Ombudsstellen. Versicherte, die keine App nutzen möchten, erhalten hier Unterstützung bei der Einschränkung von Berechtigungen und bei Widersprüchen gegen die ePA oder Teile davon. Diese Stellen helfen zudem bei allen Fragen rund um die ePA weiter.

Alternativ können Sie eine Vertreterregelung hinterlegen, mit der Sie einer vertrauten Person die Befugnis erteilen, Ihre Daten zu verwalten. Dazu nutzt die Person ihre eigene App.

Wie wird die ePA befüllt?

Ärzte und Psychotherapeuten können die ePA befüllen. Dies gilt ebenso für Apotheker, Zahnärzte und Krankenhäuser. Natürlich steht es auch den Nutzern selbst offen, Dokumente in der ePA einzustellen.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch noch weitere Berufsgruppen hinzukommen, unter anderem Physio- und Ergotherapeuten.

Kann ich Dokumente auch wieder löschen?

Die Frage spricht einen der wichtigsten Punkte rund um die ePA an: Die elektronische Patientenakte ist versichertengeführt. Das heißt, dass die Nutzer selbst über alle Dokumente, die eingestellt werden, verfügen. Das bedeutet auch, dass sie Dokumente wieder löschen können.

Wer hat Zugriff auf die Inhalte der ePA?

In der Regel haben alle Behandler Zugriff auf die Inhalte. Die Berechtigung dafür erhalten sie beim jeweiligen Behandlerbesuch durch das Einlesen der Gesundheitskarte. Da die Akte versichertengeführt ist, können einzelne Behandler für die Einsichtnahme in Dokumente gesperrt werden. Darüber hinaus können ePA-App-Nutzer einzelne Dokumente oder auch Dokumentenkategorien verbergen, sodass ausschließlich der Nutzer selbst und eventuell eingerichtete persönliche Vertreter Zugriff auf das jeweilige Dokument haben. So stellen die Nutzer sicher, dass Dokumente nur von den Behandlern eingesehen werden können, von denen sie das möchten.

Kann meine Krankenkasse auf die Daten zugreifen?

Nein, Krankenkassen haben keinerlei Zugriff auf die Inhalte der ePA.

Wie sicher ist die ePA?

Die ePA setzt auf die sichere Infrastruktur der Telematik. Die bewährte Technik genügt höchsten Datenschutzanforderungen, was unter anderem bedeutet, dass die enthaltenen Daten nur auf Servern in Deutschland gespeichert werden und mittels komplexer Verschlüsselungstechnik mehrfach gesichert sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine unnötige Zettelwirtschaft mehr
  • Alle wichtigen Gesundheitsunterlagen auf einen Blick
  • Transparenz der medizinischen Maßnahmen wird erhöht für Patienten und Behandler
  • Einfacherer Informationsaustausch zwischen Behandlern
  • Arztwechsel oder Zweitmeinungen werden deutlich vereinfacht
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Deutlich verbesserte Patientensicherheit