März 2025

Ein starkes Zeichen der Solidarität

Die Unterstützer und Initiatoren mit den familienpolitischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages (vorne links die saarländische Abgeordnete Josephine Ortleb), mit Natascha Sagorski (5. v. l.) und IKK-Südwest-Chef Prof. Dr. Jörg Loth (5. v. r.)

Ein starkes Zeichen der Solidarität

Wer eine Fehlgeburt erleidet, braucht Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten. Die bis heute gültigen Mutterschutzregelungen werden diesem Umstand allerdings alles andere als gerecht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt hat bislang nur, wer die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat oder wessen Kind ein Gewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. Dabei wird die Mehrheit der sogenannten Sternenkinder – Kinder, die vor oder während der Geburt versterben – bereits zeitlich vor jener definierten Frist im Krankenhaus entbunden, wie eine Analyse der IKK Südwest gezeigt hat. Zudem ist die strikte Festlegung einer Grammzahl, die darüber entscheidet, welche Frau einen Anspruch auf Mutterschutz hat und welche nicht, als überaus fragwürdig zu betrachten, gerade angesichts der physischen und psychischen Belastungen, die eine Fehlgeburt mit sich bringt.

Für die berufstätigen Frauen, die durchs Raster fallen, kommt nur noch eine Krankschreibung in Betracht. Die ist aber keinesfalls garantiert, sondern abhängig von der Einschätzung des behandelnden Arztes. Nicht selten wird hier zuungunsten der Patientin entschieden.

Auch Natascha Sagorski (40) wurde nach ihrer Fehlgeburt im Jahr 2019 gesagt, sie solle am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Eine Erfahrung, die sie zu ihrer Petition für einen gestaffelten Mutterschutz veranlasste, welche sie 2022 beim Bundestag einreichte, um weiteren betroffenen Frauen ähnliche Erfahrungen zu ersparen. Die IKK Südwest unterstützte die Petition und machte sich mit eigenen Aktivitäten und Initiativen gemeinsam mit dem IKK e. V. und dem Sternen Eltern Saarland e. V. für die Rechte der Betroffenen stark. Und das mit Erfolg. Ganz entschei­dend hierfür war auch das Engagement der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, der Abgeordneten Josephine Ortleb sowie der Landesregierung.

Neues, erweitertes Schutzangebot für Sternenmütter

Am 30. Januar dieses Jahres hat der Bundestag einem Gesetzentwurf, der einen gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche vorsieht, einstimmig zugestimmt. Hiernach haben Frauen Anspruch auf eine Schutzfrist von bis zu zwei Wochen, wenn die Fehlgeburt zwischen der 13. und 16. Schwangerschaftswoche eintritt. Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche wird die Schutzfrist auf sechs Wochen ausgeweitet, ab der Woche besteht ein Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz. Die neue Regelung tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft.

„Die Entscheidung des Bundestages ist ein starker Erfolg für alle Frauen, die nach einer Fehlgeburt in einer ohne­ hin schweren Zeit zusätzlichen Schutz und Unterstützung brauchen“, zeigt sich IKK-Südwest-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth, der bei der Abstimmung vor Ort im Bundestag war, erfreut über die Beschlussfassung. Dies signalisiere eine starke gesellschaftliche Solidarität in schwierigen Lebens­phasen.