März 2025

It fülls so good!

It fülls so good!

Auch wenn Zahnfüllungen mit Amalgam als langlebig, robust und leicht zu verarbeiten gelten, so ist das Füllmaterial seit Jahren umstritten. Das Problem: das darin enthaltene Quecksilber, das schädlich für die Umwelt ist. 

Mit dem Ziel, den Quecksilbereintrag in die Umwelt und die damit verbundenen Risiken zu minimieren, hatte die EU-Kommission bereits zum 1. Juli 2018 ein Verbot von Zahnamalgam für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, Schwangere und stillende Mütter erwirkt. Mit der Ausweitung des Verbots auf alle Patienten zum Jahresbeginn geht die EU einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Umweltschutz.

Amalgamfüllungen waren bislang die einzigen Zahnfüllungen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen haben. Heißt das im Umkehrschluss, dass Zahnfüllungen jetzt ausnahmslos mit Mehrkosten für die Versicherten verbunden sind? Die Antwort lautet: Nein.

Die Neuregelung sieht vor, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen und modernen Zahnfüllungen mehrkostenfrei versorgt werden. Ihr Zahnarzt wird in Abstimmung mit Ihnen entscheiden, welches Füllungsmaterial in Ihrem Fall am besten geeignet ist.

Somit profitieren Sie auch weiterhin von einer qualitativ hochwertigen Versorgung, ohne dass Zuzahlungen fällig sind. Selbstverständlich können Sie wie bisher gegen private Zuzahlung eine darüber hinausgehende Füllungsleistung wählen.

Quecksilber ist in seiner Reinform für den Menschen gesundheitsschädigend. Zwar ist das Element Teil von Amalgamfüllungen, allerdings gibt es keinen wissenschaftwissenschaftlichen Hinweis darauf, dass diese ein gesundheitliches Risiko darstellen.

Daher gibt es keinen Grund, intakte Amalgamfüllungen zu ersetzen. Das berücksichtigt auch der Gesetzgeber, denn bereits bestehende Amalgamfüllungen bleiben vom EU-Verbot unberührt. Tatsächlich ist von ihrer Entfernung abzuraten. Sofern eine Füllung reparaturbedürftig ist oder sich weitere Karies entwickelt hat, muss sie aber entfernt werden.