BGM ohne Gefahr für sich und andere arbeiten kann, muss den Arbeitsplatz wieder verlassen. Die Beurteilung, ob eine solche Gefahr konkret besteht, erfolgt durch die Füh- rungskraft. Rechtlicher Hintergrund ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 618 „Pflicht zu Schutzmaßnahmen“ geregelt ist. schuldigtes Fehlen, muss das in jedem Fall angesprochen werden. Zielvereinbarungen und terminierte Folgegesprä- che können für die nötige Verbindlichkeit hinsichtlich der gewünschten Verhaltensänderung des Mitarbeiters sorgen. Ein konsequentes Handeln der Führungskraft ist entschei- dend für den Erfolg. Auffälligkeiten wahrnehmen und handeln Aber nicht nur bei einer akuten Gefährdung, auch bei anderen Auffälligkeiten von Beschäftigten, die auf eine Suchtgefährdung hindeuten können, sollte die direkte Führungskraft handeln. Zu solchen Auffälligkeiten gehören beispielsweise: •• Sinkende Arbeitsqualität und nachlassendes Engagement •• Zunahme von Fehlern und Versäumnissen •• Konzentrationsschwierigkeiten und gehäuftes Auftreten von Müdigkeit •• Reizbarkeit und Rückzug aus der Teamgemeinschaft •• Stärkere Stimmungsschwankungen •• Ungepflegteres Erscheinungsbild Wenn Führungskräfte Auffälligkeiten wie diese wahr- nehmen, die bei der betreffenden Person vorher nicht zu beobachten waren, ist das ein Alarmsignal. Kurz gesagt: Wenn Mitarbeiter sich verändern, besteht Handlungsbe- darf. Aber Vorsicht: Ob dem beobachteten Verhalten tatsäch- lich eine Sucht zugrunde liegt, kann nur durch entspre- chendes Fachpersonal, etwa einen Arzt oder Therapeuten, festgestellt werden. Aufgabe von Führungskräften ist es, zu intervenieren. Für Gespräche mit Betroffenen ist eine vorurteilsfreie und offene Haltung ebenso hilfreich wie gute Vorbereitung. Am besten reflektieren Führungskräfte zuvor, welche Beobachtungen sie gemacht haben und wel- che konkreten Verfehlungen sie eventuell beanstanden. Je früher ein solches Gespräch stattfindet, desto besser. Wichtig dabei: Das Problem ansprechen, Hilfe anbieten, aber auch Erwartungen formulieren, falls arbeitsvertrag- liche Pflichten verletzt wurden. Führungskräfte können ein solches Gespräch beginnen, indem sie die eigene Sorge um das Wohl des Mitarbeiters ausdrücken und ihre Beobachtungen schildern. Hat der Mitarbeiter arbeitsver- tragliche Pflichten verletzt, beispielsweise durch unent- Wir unterstützen bei der Prävention Vorbeugen ist besser als Heilen – das gilt auch beim The- ma Sucht. Wer um die Gefahren bestimmter Substanzen mit Suchtpotenzial weiß und auch mit stoffungebundenen Abhängigkeiten wie Computer- oder Glücksspielsucht vertraut ist, kann frühzeitig gegensteuern. Daher ist die Aufklärung von Beschäftigten eine wichtige präventive Maßnahme. Auch die frühzeitige Intervention der Füh- rungskraft, lange bevor sich eine Abhängigkeit entwickelt hat, ist wirksame Prävention. Führungskräfte sollten daher wissen, wie sie mit suchtgefährdeten Mitarbeitern umge- hen und welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Hier helfen wir mit unseren kostenfreien Seminaren weiter. Zwei unserer neuen, online buchbaren Seminare zum Thema Sucht am Arbeitsplatz möchten wir Ihnen kurz vor- stellen: Kommunikation mit suchtgefährdeten Mitarbeitern und Kollegen In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, einfühlsam und effektiv mit Mitarbeitern sowie Kollegen zu sprechen, um Frühwarnzeichen von Suchtproblemen zu erkennen. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie Unter- stützung angeboten werden kann, ohne Beziehungen zu belasten. Ziel ist es, früh- zeitig zu handeln und ein gesundes Arbeits- umfeld zu fördern. Doping am Arbeitsplatz Aufputschmittel, Medikamente oder andere Substanzen – der Griff zu leistungssteigernden Mitteln ist für viele ein scheinbarer Ausweg aus belastenden Arbeitssituationen. Doch welche Folgen hat das für Gesundheit und Leis- tungsfähigkeit? Im Seminar lernen die Teilnehmer, wie gefährlich solche Praktiken sein können und wie sich schädlicher Konsum erkennen und einstellen lässt. Ziel ist es, Langzeit- schäden zu vermeiden und eine gesunde Arbeitsweise zu fördern. 13