
ePA für alle
Ab 15. Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) als zentralen Speicherort für alle Gesundheitsdaten. Das hat der Gesetzgeber entschieden. Welche Vorteile das für Sie hat? Wir erklären’s Ihnen.
In wenigen Monaten ist es so weit: Die ePA für alle kommt. Und zwar ohne dass Sie dafür etwas tun müssen. Wir kümmern uns um alles, Sie können einfach von vielen Vorteilen profitieren.
- Ärzte und Leistungserbringer legen ganz automatisch alle Ihre relevanten Unterlagen in der ePA ab. Sie müssen sich um nichts kümmern und sich keine Gedanken machen.
- Die ePA dokumentiert abgerechnete Leistungen und verordnete Medikamente, es wird also noch transparenter.
- Die hinterlegten Gesundheitsinformationen können Leistungserbringer in Behandlungen direkt verwenden. So werden nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden, sondern Arztwechsel erleichtert und die Behandlung von chronisch Kranken besser vernetzt.
- Die Speicherung der Daten erfolgt auf sicheren Servern in Deutschland, die europäischen Datenschutzbestimmungen und damit höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Da uns das Thema besonders wichtig ist, erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen gesonderte Post zur ePA. Darin informieren wir Sie auch, welche weiteren Möglichkeiten die elektronische Patientenakte bietet und wie Sie widersprechen können, falls Sie das möchten.