Mehr Schutz für Sternenmütter
Es gibt nur wenige Situationen, die belastender sind: Werdende Eltern freuen sich auf ihren Nachwuchs, doch es kommt zu einer Fehlgeburt. Obwohl schätzungsweise mehr als 200.000 Frauen jährlich in Deutschland eine Fehlgeburt erleiden, gilt das Thema hierzulande immer noch als Tabu.
Schlimmer noch: Aufgrund aktuell bestehender Regelungen, ausgerichtet an starren Gramm- und Wochenzahlen, haben Frauen nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das bedeutet, dass Frauen nach einem solch traumatischen Erlebnis verpflichtet sind, schon am nächsten Tag wieder arbeiten zu gehen. Alternativ verbleibt ihnen nur, einen Arzt um die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bitten. Ein Zustand, der so nicht bestehen bleiben darf – darum unterstützt die IKK Südwest die Petition zum gestaffelten Mutterschutz im Bundestag.
Großer Zuspruch bei parlamentarischem Abend
Nach einer intensiven Beschäftigung mit der Thematik, die eine Analyse der ökonomischen Auswirkungen eines gestaffelten Mutterschutzes mit einschloss, wurde die Initiative der IKK Südwest mit allen deutschen Innungskrankenkassen zum weiteren Vorgehen besprochen und abgestimmt. In enger Zusammenarbeit mit betroffenen Müttern und der Petentin Natascha Sagorski fand in Berlin ein parlamentarischer Empfang statt. Dort stand Prof. Dr. Jörg Loth zusammen mit den Vorständen und dem Geschäftsführer des IKK e. V. den zahlreich erschienenen Abgeordneten Rede und Antwort. Es war erfreulich zu hören, dass fraktionsübergreifend Konsens besteht, dass eine Neuregelung mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes zwingend notwendig ist.
In diesem Zusammenhang führte Prof. Loth auch aus, dass nach Berechnungen der IKK Südwest bei rund 60 Prozent der von Fehlgeburten betroffenen Frauen zum Teil massive psychische Erkrankungen entstünden, die mit zahlreichen Therapien und einem großen Kostenaufwand behandelt werden müssten. Die beabsichtigte Neuregelung mit der Staffelung des Mutterschutzes würde bei einer Inanspruchnahme von bis zu 70 Prozent nach groben Berechnungen zu einer finanziellen Mehrbelastung von rund 20,9 Millionen Euro führen, was lediglich einem Anteil von 0,005 Prozent des Bundeshaushaltes entspreche.
Gestaffelter Mutterschutz bietet Lösungen
Auch die Vorsitzenden des Verwaltungsrats der IKK Südwest Gerd Benzmüller und Ralf Reinstädtler unterstützen die Initiative und sind sich einig: Die aktuell geltende Rechtslage wird der tragischen Situation, in der sich Mütter nach einer Fehlgeburt befinden, nicht gerecht.
„Der Vorschlag zum gestaffelten Mutterschutz würde den körperlichen, vor allem aber auch den psychischen Belastungen wesentlich besser gerecht“, erläutert Reinstädtler. „Mit den in der Petition geforderten zwei Wochen Mutterschutz in der Zeit von der sechsten bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW) und vier Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt zwischen der 15. und 23. SSW wollen wir ein Schutzangebot für alle betroffenen Frauen schaffen“, fügt Benzmüller hinzu. Denn aktuell werde von den Frauen im Grunde verlangt, nach einer Fehlgeburt sofort wieder normal zu funktionieren.
Ralf Reinstädtler
Die aktuellen monetären Belastungen von Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt anstelle eines Mutterschutzes werden nur bei Betrieben aufgefangen, die über die Umlage 1 versichert sind – also bei Arbeitgebern mit maximal 30 Angestellten. Das Verfahren der Umlage 2 dagegen gleicht die Belastungen des gesetzlichen und zukünftig gestaffelten Mutterschutzes aus. Da an der U2 alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße teilnehmen, verteilen sich diese Belastungen auf alle Schultern.
Gerd Benzmüller
„Wenn wir uns also für den gestaffelten Mutterschutz einsetzen, unterstützen wir damit gleichzeitig die vielen kleinen Unternehmen und Handwerksbetriebe unserer Region“, fassen Benzmüller und Reinstädtler das Engagement zusammen.
Antrag der saarländischen Politik im Bundesrat
Unterstützung kommt auch aus der saarländischen Politik: Der Landtag des Saarlandes hat in einer Plenarsitzung einstimmig beschlossen, unsere Initiative zur Ausweitung des Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt auf Bundesebene einzubringen – damit schließt er sich unseren Forderungen vollumfänglich an. Der Bundesrat hat diesen Antrag kurz vor seiner Sommerpause ebenfalls positiv aufgenommen und die Regierung aufgefordert, den Mutterschutz auszuweiten.