Gewusst, wie – Individuelle Gesundheitsleistungen
Familie Fricke und die IGeL
Vor einiger Zeit ist Opa Fricke beim Wandern gestürzt. Ende gut, alles gut – dank Ärzten und Pflegepersonal ist er inzwischen wieder fit. Hin und wieder ist er aber wegen leichter Beschwerden noch in Behandlung. Einer seiner Ärzte hat ihm nun eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, empfohlen. Davon haben die Frickes noch nie gehört – gut, dass Marc Frantz, Referent Ambulante Versorgung bei der IKK Südwest, eine erste Orientierung geben kann.
Marc Frantz,
Referent Ambulante Versorgung
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen überhaupt?
Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, werden auch privatärztliche Leistungen genannt. Es sind medizinische Angebote, die über die reguläre Krankenversorgung hinausgehen und durch den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Sie reichen von Vorsorgeuntersuchungen über alternative Therapien bis hin zu diversen diagnostischen Verfahren. IGeL werden im Rahmen eines Arztbesuchs häufig angeboten, sind jedoch umstritten, da ihr medizinischer Nutzen oft nicht eindeutig belegt ist.
Also kann jeder niedergelassene Arzt IGeL anbieten?
Genau. In welchem Umfang Ärzte das tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Allerdings sind IGeL kein Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs und können somit nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Daher müssen Patienten immer einen sogenannten Behandlungsvertrag unterschreiben, in dem sie erklären, dass sie die Kosten für die IGeL selbst zahlen. Zwar müssen sich Ärzte bei der Preisgestaltung der angebotenen IGeL an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientieren, der Preis kann aber trotzdem von Arzt zu Arzt variieren.
Was kann man über den Nutzen von IGeL sagen?
Der Nutzen von IGeL ist umstritten. Sie können zwar individuelle Bedürfnisse ansprechen und so Vorteile bieten, aber auch Risiken bergen, beispielsweise eine mögliche Überversorgung ohne klaren medizinischen Nutzen oder auch das Kostenrisiko zulasten der Patienten. Ob der Nutzen überwiegt, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden.
Worauf sollten Patienten unbedingt achten?
Patienten sollten bei IGeL-Angeboten auf Transparenz achten: Klare Informationen über Kosten, Nutzen, Risiken und Alternativen sind hier entscheidend. Vor der Zustimmung zu einer IGeL ist eine ausführliche Aufklärung durch den Arzt wichtig und sogar verpflichtend vorgeschrieben. Eine zweite Meinung kann ergänzend helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es ist ratsam, skeptisch gegenüber medizinisch nicht notwendigen Leistungen zu sein und sich gut zu informieren, bevor man sich für eine IGeL entscheidet und beim Arzt den entsprechenden Behandlungsvertrag unterschreibt. Patienten sollten nicht voreilig entscheiden: im Zweifel lieber nochmals in Ruhe darüber nachdenken und dann einen neuen Termin vereinbaren.
Wo kann ich mich über bestimmte IGeL- Leistungen informieren?
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund ist eine erstklassige Informationsquelle. Die Experten beim Medizinischen Dienst Bund haben alle im IGeL-Monitor aufgeführten Leistungen ausführlich geprüft und analysiert. Sie liefern eine klare Beurteilung zur Notwendigkeit und erklären verständlich, wie sie zu diesem Urteil kommen. Zusätzlich helfen auch wir als Krankenkasse gerne weiter.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen?
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für IGeL nicht, da sie meist individuelle Wünsche und medizinisch nicht notwendige Zusatzleistungen darstellen. Die Kosten müssen daher von den Versicherten selbst getragen werden. Bei unserer IKK Südwest gibt es jedoch einige Ausnahmen, die im Rahmen des IKK Gesundheitskontos bezuschusst werden können. Es empfiehlt sich daher, vor Inanspruchnahme einer IGeL einfach bei uns nachzufragen.
Mehr zu individuellen Gesundheitsleistungen gibt’s beim IGeL-Monitor