September 2026

Gewusst, wie – Die Frickes und Behandlungsfehler

Gewusst, wie

Die Frickes und Behandlungsfehler

Sabrina Dörrhöfer,
Beauftragte
für Patientensicherheit

Was versteht man eigentlich unter einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung anerkannten fachlichen Standard erfolgt ist und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. Möglich sind Fehler im Rahmen von Diagnose, Therapie, Befunderhebung, Aufklärung oder Organisation.

Wie unterscheidet man Behandlungsfehler von Komplikationen oder ausbleibendem Behandlungserfolg?

Komplikationen können bei medizinischen Behandlungen immer auftreten, auch wenn sie fachgerecht durchgeführt werden. Sie sind weder vorhersehbar noch vermeidbar. Ein Beispiel sind Nebenwirkungen von Medikamenten, aber auch die Entzündung einer Narbe nach einer OP kann hierzu zählen. Beim Behandlungserfolg verhält es sich ähnlich: Auch bei fachgerechter Behandlung kann er nicht garantiert werden. Daher ist sein Ausbleiben an sich kein Behandlungsfehler. Da die Abgrenzung sehr komplex ist, muss sie häufig durch ein Fachgutachten geklärt werden.

Wie erkennt ein Patient einen möglichen Behandlungsfehler?

Hinweise können

  • die deutliche Verschlechterung oder neue Beschwerden,
  • unerwartete oder ungewöhnlich schwere Komplikationen,
  • widersprüchliche oder unklare medizinische Informationen,
  • die fehlende oder lückenhafte Dokumentation in Arztberichten oder
  • ein deutlich vom medizinischen Standard abweichender Verlauf

sein.

Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht: Was sind die nächsten Schritte?

Der erste Schritt sollte immer ein offenes Gespräch mit dem Behandler sein. Oftmals lassen sich so wichtige Fragen beantworten.

Erhärtet sich der Verdacht, sollten Sie sich alle Behandlungsunterlagen aushändigen lassen. Im nächsten Schritt dokumentieren Sie den Sachverhalt und seinen bisherigen Verlauf in einem Gedächtnisprotokoll. Dazu gehören der zeitliche Verlauf, Symptome, geführte Gespräche etc. Zur weiteren Unterstützung sollten Sie dann Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen.

Wie unterstützt die IKK Südwest bei der Feststellung eines Behandlungsfehlers?

In der Folge begleiten wir im gesamten Prozess. Das bedeutet, dass wir uns unter anderem um das Anfordern und Prüfen medizinischer Unterlagen kümmern, bei der Aufarbeitung des Behandlungsgeschehens helfen, den Sachverhalt einschätzen und die Beauftragung unabhängiger Gutachten vornehmen. Dabei arbeiten wir eng mit dem Medizinischen Dienst zusammen.

Ziel ist es, unseren Versicherten eine unabhängige und fachlich fundierte Bewertung zu ermöglichen. Ungeachtet dessen, ob ein Fehler wahrscheinlich ist oder bestätigt werden kann.

Und wie setzt ein Patient seine Ansprüche durch?

Die Krankenkasse ist an dieser rechtlichen Durchsetzung nicht beteiligt. Generell lautet die Empfehlung, sich mit einem positiven Gutachten an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.

Was passiert im Laufe eines solchen Verfahrens?

Nach Anmeldung der Schadenersatzansprüche prüft die Haftpflichtversicherung den Behandlungsverlauf. Im Regelfall kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Im Streitfall beraten Fachanwälte über ein gerichtliches Klageverfahren.

Und wie lange dauert es?

Das hängt stark von der Komplexität des Falls ab, bei komplexeren Fällen sind 12 bis 18 Monate keine Seltenheit.

Wie schnell muss ein Behandlungsfehler angezeigt werden? Gibt es Verjährungsfristen?

Schadenersatzansprüche unterliegen der zivilrechtlichen Verjährung. Diese beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Patient Kenntnis vom Schaden und dem möglichen Behandlungsfehler erlangt. Das bedeutet, die Frist beginnt nicht mit der Behandlung, sondern erst mit der sogenannten „Kenntnis“ über den Behandlungsfehler. Das ist wichtig, denn oft zeigen sich die Auswirkungen eines Behandlungsfehlers nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit. Besteht ein Verdacht, sollte er zeitnah gemeldet werden.

Mehr zu Behandlungsfehlern

Patienten können aktiv zur eigenen Sicherheit beitragen:

  • Gezielte Fragen stellen: Welche Risiken gibt es? Welche Alternativen bestehen?
  • Zweitmeinung einholen bei größeren Eingriffen oder Unsicherheiten
  • Alle Befunde und Medikationspläne sammeln
  • Verständliche Aufklärung einfordern und bei Unsicherheiten nicht zögern nachzufragen
  • Eine Begleitperson zu Aufklärungsgesprächen mitnehmen
  • Ärztlichen Anweisungen folgen und neue Symptome immer sofort besprechen