
Wichtige Änderung bei der Familienversicherung
Sie haben Angehörige, die kostenfrei in der Familienversicherung der IKK Südwest mitversichert sind? Gute Neuigkeiten gibt’s für Minijobber, die bisher nicht mehr als 470 Euro im Monat verdienen durften, um von der Versicherung zum Nulltarif zu profitieren: Zum 1. Oktober 2022 wird die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze an den neuen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde angepasst und dynamisch ausgestaltet.
Für Familienversicherte, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt dann: Die Verdienstgrenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Damit dürfen Minijobber ab 1. Oktober dieses Jahres bis zu 520 Euro im Monat verdienen, um beitragsfrei mitversichert zu sein.
Aber was heißt eigentlich „dynamisch ausgestaltet“? Ganz einfach: Die Geringfügigkeitsgrenze ist nicht länger ein feststehender Wert, sondern immer an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Heißt: Steigt der Mindestlohn, so steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze.