September 2022

Selbstzahler aufgepasst

Selbstzahler aufgepasst:
Noch bis Ende des Jahres alten Steuerbescheid nachreichen

Wer kennt das nicht: Im hektischen Alltag fällt es nicht immer leicht, an alles zu denken. Darum ein wichtiger Hinweis an unsere Versicherten, die ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen müssen: Wenn Ihre Beiträge für das Jahr 2019 aufgrund eines fehlenden Einkommensteuerbescheides bisher lediglich vorläufig festgesetzt wurden, haben Sie noch bis 31. Dezember 2022 Zeit, den Bescheid für das entsprechende Veranlagungsjahr bei uns einzureichen.

Geht Ihr Einkommensteuerbescheid 2019 erst nach dieser Frist bei uns ein, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Beiträge für das Veranlagungsjahr endgültig in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze festzusetzen. Einzige Ausnahme: Das Finanzamt hat den Steuerbescheid aus bestimmten Gründen noch nicht erlassen.

Darum gilt: Reichen Sie Ihren Steuerbescheid rechtzeitig bei uns ein und vermeiden Sie so unnötig hohe Beiträge, die womöglich nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen von 2019 entsprechen.

Das Einreichen Ihres Steuerbescheides machen wir Ihnen so einfach wie möglich: In unserer „IKK Südwest“-App, die Sie kostenfrei in den App Stores von Apple und Google herunterladen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Dokument sicher und schnell an uns zu übermitteln. Einfach mit dem Handy abfotografieren, hochladen, fertig!