Februar 2021

Wissen entscheidet

Wissen entscheidet

Zwischen EC-Karte, Führerschein und elektronischer Gesundheitskarte steckt in manch einer Geldbörse noch ein ganz besonderes Dokument: der Organspendeausweis. Das kleine Kärtchen mit dem orangefarbenen Streifen wirkt unauffällig, ist aber lebenswichtig. Trotzdem besitzen nur 36 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Für alle anderen hat die IKK Südwest jetzt noch einmal die wichtigsten Fakten und Informationen zusammengestellt – damit auch sie ihre Entscheidung zur Organspende treffen können.

Wer kann Organe spenden?

Grundsätzlich kann jeder Bürger ab 16 Jahren seine Organe nach dem Tod spenden. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht. Auch die Niere eines 65-Jährigen kann einem Dialysepatienten Leben schenken, wenn sie funktionstüchtig ist. Explizit gegen die Organspende kann man sich bereits ab dem 14. Lebensjahr entscheiden. Die persönliche Entscheidung allein reicht natürlich nicht aus, sie sollte immer auch schriftlich festgehalten werden – zum Beispiel auf einem Organspendeausweis.

Bin ich zu einer Entscheidung für oder gegen die Organspende verpflichtet?

Die Entscheidung, ob nach dem Tod Organe gespendet werden sollen, ist sehr persönlich – und absolut freiwillig. Es gibt keine Pflicht, eine Erklärung darüber abzugeben. Das Ausfüllen eines Organspendeausweises ist also nicht vorgeschrieben. 

Warum sollte ich mich mit dem Thema „Organspende“ auseinandersetzen?

Sich mit Krankheit oder dem eigenen Tod zu befassen, ist nie einfach. Die Auseinandersetzung damit, ob man Organe spenden möchte, ist dennoch wichtig. Zum einen für Menschen, die auf eine Organspende warten. Zum anderen für Ihre Angehörigen: Treffen Sie selbst keine Entscheidung, müssen diese das nämlich im Ernstfall für Sie übernehmen – eine enorme emotionale Belastung. Auch wenn es schwerfällt, kann ein Gespräch mit Familie oder Freunden hilfreich sein, das Für und Wider gegeneinander abzuwägen und sicherer für sich zu entscheiden. 

Was wird im Organspendeausweis festgehalten?

Anhand des Organspendeausweises wissen Ärzte genau, wie sie handeln müssen. Deshalb sollten Sie das Dokument immer mit sich führen, zum Beispiel in der Geldbörse. Auf dem Ausweis kann eingetragen werden, ob man

  • generell oder nur für bestimmte Organe mit einer Spende einverstanden ist,
  • bestimmte Organe ganz ausschließen möchte,
  • einer Spende widersprechen oder
  • die Entscheidung einer anderen Person überlassen möchte.

Der Organspendeausweis ist also immer die richtige Wahl, auch wenn Sie einer Organspende definitiv widersprechen möchten.

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Den Organspendeausweis können Sie direkt auf der Website www.organspende-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausfüllen, herunterladen und ausdrucken.

Quelle: www.organsprende-info.de/zahlen-und-fakten

Kann ich meine Entscheidung noch an anderer Stelle festhalten?

Seit dem 1. Januar 2021 ist es möglich, Ihre Entscheidung auch in der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) zu hinterlegen. Sowohl die Abgabe, die Änderung oder der Widerruf einer Organspendeerklärung können dort erfasst werden. Mehr Infos zur ePa gibt’s auf unserer Website.

Gibt es ein zentrales Register für Organspender?

Obwohl die Krankenkassen über Organ- und Gewebespende informieren, wird die persönliche Erklärung gegenwärtig weder durch die Kassen selbst noch durch ein anderes Register erfasst. Für die Zukunft ist jedoch vorgesehen, die Entscheidung in einem Online-Register zu hinterlegen.

Was ist das Transplantationsgesetz?

Im Transplantationsgesetz sind die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben geregelt. Das Gesetz ist bereits seit 1997 in Kraft und wurde im Jahr 2012 überarbeitet, um die Bedeutung der Organ- und Gewebespende zu stärken. Seitdem sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig zum Thema „Organspende“ zu informieren. Im Jahr 2013 erhielten deshalb alle Versicherten ab 16 Jahren erstmals ausführliches Aufklärungsmaterial und einen Organspendeausweis. Dieser Prozess wird alle zwei Jahre wiederholt – so auch 2021.

Weitere Informationen zur Organspende:


Organspende-Hotline 0800/455 9000
www.ikk-suedwest.de/leistungen/organspende


Deutsche Stiftung Organtransplantation:
www.dso.de


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.organspende-info.de