September 2022

Gewusst, wie – Was tun, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Gewusst, wie – Was tun, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Nach einem Unfall kommt Familie Fricke ins Grübeln: Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Was ein lustiger Wanderausflug werden sollte, hat Familie Fricke einen ordentlichen
Schreck eingejagt: Opa Fricke ist gestürzt und musste ins Krankenhaus. Inzwischen gab es Entwarnung – alles ist nochmal glimpflich ausgegangen, bald kann er wieder nach Hause. Aber was wäre gewesen, wenn Opa Fricke sich schwer verletzt hätte und sogar pflegebedürftig geworden wäre?

Unsere Expertinnen erklären, wie man im Fall einer Pflege­bedürftigkeit am besten vorgeht.

Bärbel Blesius und Tina Zierhut sind Pflegeberaterinnen bei der
IKK Südwest. Sie bieten regelmäßig Online-Pflegekurse mit verschiede-
nen Themenschwerpunkten an.

Schritt 1: Überblick verschaffen

Nach dem ersten Schock gilt es erst einmal, sich einen Überblick zu verschaffen. Das heißt: Schauen Sie sich an, wie die genaue Situation in Ihrem Fall ist. Mit ein paar kurzen Fragen können Sie sich einfach organisieren:

Welche Hilfen benötigt der Betroffene generell, um den Alltag zu bewältigen?

Wer die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen organisieren will, muss wissen, welche Hilfen konkret benötigt werden. Das können Hilfen beim Essen und Trinken, bei Toilettengängen, bei der Körperpflege oder in Sachen Mobilität, etwa beim Aufstehen, Gehen oder Treppen­steigen, sein. In den meisten Fällen wird der Betroffene auch seinen Haushalt nicht mehr alleine führen können. Eine besondere Heraus­forderung ist es, wenn durch Erkrankungen wie Demenz rund um die Uhr Betreuung und Beaufsichtigung erforderlich sind.

Ist externe Unterstützung notwendig?

Manchmal können Familien die Pflege und Betreuung nicht alleine stemmen. In diesen Fällen kann externe Unterstützung genutzt werden. Hierzu zählen vor allem Pflege-, Betreuungs- oder Hauswirtschaftsdienste.

Welche Hilfsmittel benötigt der Pflegebedürftige?

Hilfsmittel sind Gegenstände, durch die Pflegebedürftige selbstständiger werden, die aber auch die Pflege für die Pflegeperson erleichtern können. Hierzu zählen beispielsweise Toilettenstühle und Rollatoren, aber auch Pflegebetten und Rollstühle.

Schritt 2: Beraten lassen

Da sich die meisten Menschen in Sachen Pflegeversicherung nicht gut auskennen, besteht einer der wichtigsten Schritte darin, sich beraten zu lassen. Ideale Anlaufstellen für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sind die Pflegestützpunkte. Hier können sie all ihre Fragen stellen: Welche Möglichkeiten der Versorgung gibt es und wie lassen sich diese finanzieren? Welche Anträge muss ich stellen? Die Beratung ist dabei kostenfrei und neutral. Die Pflegestützpunkte helfen außerdem bei Antragsverfahren und unterstützen bei der Organisation erforderlicher Hilfen. Unsere persönlichen Kundenberater helfen Ihnen aber auch gern bei ersten Fragen weiter.

Als besonderen Service bieten wir regelmäßig Online-Vorträge an, in denen ein großes Spektrum rund um das Thema „Pflege“ abgedeckt wird. Ausführliche Informationen gibt es direkt auf der nächsten Seite.

Schritt 3: Anträge stellen

Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft und sich haben beraten lassen, geht es nun darum, sich Hilfe zu beschaffen. Auch hier ist der Pflegestützpunkt die ideale Anlaufstelle. Am wichtigsten ist es, einen Pflegeantrag zu stellen, da mit ihm der Pflegegrad bestimmt wird, der wiederum die Höhe der finanziellen Unterstützung festlegt. Sie bekommen aber auch Hilfestellungen, welche weiteren Anträge in Ihrem Fall sinnvoll sind. Sofern Sie Hilfsmittel benötigen, muss Ihnen der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen.

Den Pflegeantrag finden Sie hier. Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen den Antrag aber auch per Post zu. Falls Sie beim Ausfüllen nicht alleine zurechtkommen, helfen Ihnen unsere Kundenberater oder die Pflegestützpunkte gern weiter.

• Sobald uns der Pflegeantrag vorliegt, schalten wir den Medizinischen Dienst ein. Er prüft, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen. Den entsprechenden Bescheid erhalten Sie von uns in der Regel innerhalb von fünf Wochen.

• Mit dem Bescheid erhalten Sie zudem das Gutachten und umfangreiche Informationen über die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Schritt 4: Versorgung organisieren

In Deutschland übernimmt die Familie immer noch einen Großteil der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das führt nicht selten zu großen Belastungen, doch es gibt viele Möglichkeiten, wie Betroffene Unterstützung finden können.

Pflegedienste helfen bei der Körperpflege, bei hauswirtschaftlichen Arbeiten und können stundenweise Betreuung übernehmen. Sie führen aber auch medizinische Behandlungspflege durch.

• Qualitätsgesicherte Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienste sind (im jeweiligen Bundesland) anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Tagespflegeeinrichtungen versorgen Patienten den ganzen Tag. Pflegebedürftige werden morgens abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht.

• Es ist auch möglich, für einen begrenzten Zeitraum eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung durchzuführen. Das nennt sich Kurzzeitpflege.

• Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr zu gewährleisten ist, ist vollstationäre Pflege eine der Optionen. Der Pflegebedürftige wird hier auf Dauer in einer Pflegeeinrichtung versorgt. Alternativen dazu sind, je nach Fall, betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Für die Finanzierung dieser Versorgungsmöglichkeiten stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Wie Sie diese nutzen und sinnvoll kombinieren können, erfahren Sie in unserem Online-Vortrag „Leistungen der Pflegeversicherung“.

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